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Ihr Servicepartner für Gebäudetechnologie 

 

AGB / VOB

  Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Wagner Sanitär-Heizung-Solartechnik GmbH

 

 

1.Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, insbesondere für alle Lieferungen und Leistungen, Auskünfte und

Beratungen gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Vielmehr erkennt der Kunde

durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

 

2. Auskünfte, Beratungen, Eigenschaften der Produkte
  1. Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung.
  2. Unsere Produktbeschreibungen und –angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben, oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
  3. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
  4. Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen - erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingungen gemäß folgender Ziffer 3.5 zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.

Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.

  1. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot an, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen.
  3. Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von uns spezifizierten Leistungen maßgebend.
  4. Die aufschiebenden Bedingungen sind die technische Machbarkeit der Anlage.
  5. Was beinhaltet die technische Machbarkeitsprüfung:

Die technische Machbarkeitsprüfung führt der Verkäufer vor Montage an der Einrichtungsadresse durch, zu welcher der Käufer dem Verkäufer Zutritt gewähren muss.

  1. Um die technische Machbarkeit der Anlage feststellen zu können, führt der Verkäufer eine Sichtprüfung der Gegebenheiten vor Ort durch und erhebt die erforderlichen Daten, welche für die Projektierung der Anlage benötigt werden. Dazu werden Fotoaufnahmen von den für die Montage relevanten Innen- und Außenanlagen erstellt, gespeichert und für die weitere Planung verwendet. Mit der Unterzeichnung des Auftrags erklärt sich der Käufer damit einverstanden. 
  2. Die technische Machbarkeit umfasst nicht die bauseitige statische Überprüfung des Gebäudes, insbesondere nicht die Eignung der Aufstellfläche (z.B. Dachfläche) im Hinblick auf Tragfähigkeit und Aufbau. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zweifeln an der Eignung der Aufstellfläche einen Nachweis der Eignung der Aufstellfläche zu verlangen, z.B. ein Statik-Gutachten, und die Montage bei nicht nachgewiesener Eignung abzulehnen. Etwaige Kosten hierfür trägt der Käufer, nicht der Verkäufer.
  3. Bestätigt der Verkäufer die technische Machbarkeit nicht oder nur eingeschränkt, kommt der Vertrag endgültig nicht zustande. Die Möglichkeit des Abschlusses eines Vertrages zu veränderten technischen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

 

4. Lieferungen
  1. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
  2. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir nicht die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten zu vertreten haben.
  3. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nehmen wir den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 
  1. Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse.
  2. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt/abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

  

5. Dienst- und Werkleistungen
  1. Die von uns zu erbringen Dienst- und Werkleistungen beziehen sich ausschließlich auf von uns gelieferte oder eingerichtete Geräte oder Systemkonfigurationen.
  2. Wir sind berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

  

6. Liefer- und Leistungszeitangaben
  1. Unsere Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
  2. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  3. Durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit ebenfalls in angemessenem Umfang.
  4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.

 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde räumt uns die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Kunde wird uns während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Dies umfasst auch die Einräumung freier Montageflächen, auch für einen ggf. vom Kunden zu organisierenden Gerüstauf- und abbau, Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie ungehinderten Zugangs zu Dachflächen, Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen die Anlage installiert werden soll.
  1. Der Kunde ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.
  2. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
  3. Bei Dienst- und Werkleistungen sind uns Änderungen des Aufstellungsortes der betroffenen Geräte oder Systeme rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
  4. Wir erhalten vom Kunden auf Wunsch eine aktuelle Liste mit autorisierten Ansprechpartnern.
  5. Der Kunde hat für die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen einzustehen. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen

Leistungsvoraussetzungen und Informationen oder Daten sowie die notwendige personelle Unterstützung. Uns trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt. 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die sichere und sachgemäße Zwischenlagerung der Komponenten der Anlage nach deren Lieferung durch den Verkäufer zu gewährleisten.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage unserer am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise.
  2. Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  5. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie Mahnkosten von 2,50 EUR pro Mahnung berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. 
  1. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

  

9. Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Waren, Warenteile und Software in unserem Eigentum.
  2. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen, für Forderungen unseres Unternehmens gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen.
  3. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie in unserem Vorbehaltseigentum steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden wieder zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns ab. In dieser Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von uns so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts Anderes besagen.
  4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen während des Eigentumsvorbehalts – ohne unsere vorherige Zustimmung - weder veräußert, verpfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen. 
  1. Bei genehmigter Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache.
  2. Veräußert der Kunde die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware mit unserer Zustimmung, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen zur Sicherung an uns ab. Wird die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren - auch zu einem Gesamtpreis - abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an uns auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes des (Mit-)Eigentums von uns entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
  3. Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Kunden ausgeschlossen hat.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungs- und fristgemäß nachkommt und nicht in Insolvenz fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für uns zu halten.
  5. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung Dritten bekanntzugeben und uns alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.
  6. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde.
  7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden - falls der Kunde kein Wahl trifft, nach eigener Wahl – in Teilen frei.

 

10. Gewährleistung
  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Garantie übernimmt der Verkäufer nicht. Der Verkäufer haftet auch nicht für Herstellergarantien, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers hinausgehen.
  2. Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wobei wir uns das Recht vorbehalten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Hierfür wird uns für jeden Mangel eine angemessene Nachfrist gesetzt.
  4. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
  5. Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen, sofern wir uns nicht ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichten.
    5a. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden in Folge unterbrochener Telefon- und Internetleitungen.
    Für die Vorort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindung und Internet sowie Übertragungsleitung etc.) trägt allein der Kunde die Gewähr / Haftung.
  6. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt wird.
  7. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.
  8. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Geräte oder Programme anderer Hersteller, die wir im Auftrage des Kunden einbauen und einbeziehen. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen dieser Geräte oder Programme richten sich gegen den jeweiligen Hersteller.

  

11. Haftung
  1. Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 
  1. Der Kunde hat die Pflicht, seine Daten täglich sowie unmittelbar vor Beginn von Servicearbeiten durch Anfertigung von Sicherungskopien zu sichern. Bei Schäden, die auf dem Verlust oder der Zerstörung von Daten beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand; auch diese Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde keine pflichtgemäßen Sicherungskopien erstellt hat.
  2. Für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Abs. 1 entsprechend. Das gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
  3. Ist der Schaden von einem Dritten versursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten - notfalls gerichtlich - geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
  4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

 

12. Schutzrechte
  1. Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen

Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei uns. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. 

  1. Entsteht durch unsere Leistungen ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebes.
  2. Werden bei vertragsgemäßer Benutzung von durch uns gelieferten Geräten und/oder Programmen gewerbliche Schutzrechte von Dritten geltend gemacht, so stellen wir den Kunden von jeglicher

Inanspruchnahme insoweit frei unter der Voraussetzung, dass der Kunde uns umgehend schriftlich von der behaupteten Schutzrechtsverletzung unterrichtet, ohne unsere schriftliche Zustimmung keinerlei Erklärungen abgibt und uns auf Verlangen die Führung aller Verhandlungen und eventuellen Rechtsstreitigkeiten überlässt.

 

13. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. 

 

14. Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
  2. Soweit es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, werden wir personenbezogene Daten an Dritte (z.B. Netzbetreiber, Montagepartner) übermitteln.

 

15. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
  1. Erfüllungsort für beide Seiten ist Döbeln.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Döbeln, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Umland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  

16. Schlussbestimmungen
  1. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und / oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
  2. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen.

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

  

17. Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. 

 

18. Hinweise gemäß Elektrogesetz (ElektroG)

Seit 2006 dürfen alte Elektrogeräte zur Entsorgung nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden, sondern müssen getrennt von diesem entsorgt werden. Ziel dabei ist es, die Umwelt zu schonen, da in Elektrogeräten gegebenenfalls

auch gefährliche Inhaltsstoffe enthalten sein können. Zudem sollen die wertvollen und zum Teil seltenen Komponenten in den Geräten einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Bei der Entsorgung ist jeder Besitzer von Altgeräten gefordert seinen Beitrag zu Umweltschutz und der

Wiederverwertung von Rohstoffen und Materialien zu leisten. Durch eine Abgabe der Geräte an den zugelassenen Rücknahmestellen im Handel und bei den Kommunen ist eine fach- und sachgerechte Entsorgung sichergestellt.

Das folgende Symbol auf Elektrogeräten und/oder deren Verpackungen weist darauf hin, dass dieses Gerät nur separiert von anderen Abfall-Arten und nicht über den Hausmüll (graue oder gelbe Tonne, Papiermüll, Biotonne oder Glascontainer) entsorgt werden darf.

  

Welche konkreten Rückgabemöglichkeiten bieten wir Ihnen?

Sie können uns für Sie ausgediente Altgeräte kostenlos zurückgeben.

Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an uns zurückgegeben werden.

Großgeräte (=mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu“ an uns zurückgegeben werden – das heißt: Kaufen Sie ein Neugerät, dann dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, bei uns abgeben.

 

 

Choren, Stand – 21.04.2023

Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausführung von Bauleistung (VOB/B)

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