PHOTOVOLTAIK FÖRDERUNG UND VERGÜTUNG
Einspeisevergütung - geförderte Finanzierung
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Photovoltaik wird über die Einspeisevergütung aus dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) gefördert.
Die Netzbetreiber werden durch das EEG verpflichtet den Solarstrom zu einem vorher festgelegten Preis für 20 Jahre abzunehmen. Diese Förderung soll einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglichen. Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme zugesichert. Hinzu kommen die Monate bis zum Ablauf des ersten Jahres, denn zu den 20 Jahren zählen nur volle Jahre. Wird also eine Photovoltaikanlage im März installiert, erhält der Betreiber die Förderung für 20 Jahre plus zehn Monate.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Größe der Photovoltaikanlage (gemessen nach Leistung - nicht nach Fläche)
- Aufstellort (Dachanlage oder Freiflächenanlage)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Über zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse fördern verschiedenste Banken wie z.B. die KfW-Bank den Ausbau der Photovoltaik.
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